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Date: October 25, 2006 at 10:12:48
From: hastelloy, [p54a356ce.dip.t-dialin.net]
Subject: Rechtliche Frage e-bucht
Hallo zusammen, etwas themenfremd obwohl das Material u.a. für Pöl sein soll. Zu den Tatsachen was passiert ist: Bei der Bucht gesteigert, 2ter Sieger geworden. Also hat er das Material abgeschrieben. Dann Nachricht an "unterlegenen Bieter" Zeug noch zu haben, da Gewinner ein Spaßbieter war (kein Geld, keine Antwort auf Nachfragen..). Angebot zum damaligen Höchstgebot das Blech nehmen. Also Stahl gekauft, Transport... bezahlt Zeug da und teilweise auch verarbeitet. (war übrigens 4teilig, davon aber nur 1 Teil explizit in der Auktion, die anderen 3 gabs, laut Text in der Steigerung, bei Abholung gratis dazu) Nun kommt ne mail vom damaligen Höchstbieter mit dem Inhalt.... Material wurde von mir gesteigert, schon an ebucht und Rechtsanwalt weitergegeben... Material soll an ihn, den Höchstbietenden rausgegeben werden.... Was ist denn in so einem Fall Sache? Bei KFZ gibt es ja Urteile wenn es anderweitig weiterverkauft wurde gehört es dem Käufer (istja kein Diebesgut) und der Verkäufer muß dem Auktionsgewinner den finanziellen Schaden ersetzen der dadurch möglichereweise entstanden ist. Ich hab mal geraten abzuwarten bis "offizielle Post" kommt und nicht nur so eine Privatmeldung. Hat hier jemand Links oder Tips.. zum weiteren Vorgehen? Gruß Andi |
Date: October 26, 2006 at 17:41:47
From: Uli Blatz, [ftz.dtrd.de]
Subject: Re: Rechtliche Frage e-bucht
Hi Andi, gab es denn in der Auktion eine Frist zur Bezahlung/Abholung oder sowas? Gruss, Uli. |
Date: October 26, 2006 at 23:11:21
From: hastelloy, [p54a35e63.dip.t-dialin.net]
Subject: Re: Rechtliche Frage e-bucht
Hallo Uli, nein war ne einfache Auktion eben. So wie ich es mitbekommen habe hat der Verkäufer mehrfach nachgefragt per mail beim Erstersteigerer. Danach ne Meldung an ebay "abgesetzt" und erst dann den Zweitbieter angeschrieben, war wohl 14 Tage oder so später. Der hat gleich bezahlt und das Zeug ging auf Reisen. Danach erst kam eine Überweisung des Erstbieters auf sein Konto ohne weiteren Kommentar, den Betrag hat er umgehend zurückgesendet. Egal, Ware ist nicht geklaut und damit rechtmäßig erworben und teilweise auch schon verwendet,der Rest wird auch diesen Weg gehen........wenn ich mit den bestellten dünnen Elektroden dann auch 0,5 Blech WIG-verbinden kann (ich hoffe das dauert nicht zu lange, momentan gibts noch schöne Löcher, oder es wird punktgeschweißt per "Akkuzannge" und 2V 800Ah Staplerzelle). Gruß Andi |
Date: November 02, 2006 at 09:46:45
From: Horst E, [p54a4f48f.dip.t-dialin.net]
Subject: Re: Rechtliche Frage e-bucht
Hallo Andi, Ich denk mal, daß das ne Sache zwischen Höchstbieter und Verkäufer ist (wenn überhaupt). Wenn der Verkäufer mehr verkauft als er hat, dann hat er ein Problem. Wenn du in gutem Glauben gekauft und bezahlt hast, dann kann man dich höchstens bitten, das wieder herzugeben. Das Geschäft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen was man vom Höchstbieter nicht sagen kann. Gruß Horst |
Date: October 28, 2006 at 13:49:32
From: Werner, [pd9fd1bf7.dip.t-dialin.net]
Subject: Also ich sach mal, das Geschäft ist für den Höchstbietenden schlicht nicht zustande gekommen
Moin, mit was sich die Leute aber auch gegenseitig das Leben schwer machen,... tz tzz Gruß Werner |
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