Fatty Fuels: Biodiesel - ALDiesel - PME

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Date: September 27, 2000 at 09:56:51
From: senni, [p3e9efcf0.dip.t-dialin.net]
Subject: Re: Eintragung der PÖl Heizung/ Kraftstoffumschaltung beim TÜV

hallo michael,

so lange deine pflöl-heizung elektrisch (bitte unten im forum sinn oder unsinn dazu lesen) oder durch den kühlkreislauf beheizt brauchst du keine abnahme für die heizung.

für einen zweiten tank ist eine abnahme notwendig, siehe dazu stvzo §45, der link dazu steht auch schon im forum.

die lösungen mit einem handelsüblichen kraftstoffkanister sind rechtlich sehr bedenklich,laß dir mal einen unfall passieren und es wird ein gutachter eingeschaltet oder die polizei stellt da schon was bei der unfallaufnahme fest.
wenn du mich als gegner hättest sähe es dann schlecht aus, ich würde bis aufs messer klagen, weil dein fahrzeug keine betriebserlaubnis mehr hatte. deine haftpflichtversicherung würde dich dann auch verlassen und du müßtest für den schaden selbst aufkommen.

als scheue den weg zum tüv nicht, es gibt einige umrüster, die einen geprüften einbausatz mit tank anbieten, der braucht nur noch eingetragen zu werden. alternativ kannst du dich bei einem bootsausrüster umsehen, die haben auch schicke tanks im angebot oder du siehst dir mal die tanks von kleintransporten an ob da was für dich dabei ist.
das hat alles den vorteil, daß diese tanks schon druckgeprüft und zum teil kba-zugelassen sind.

mfg aus dem schönen thüringen

senni

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