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Date: September 10, 2001 at 23:04:50
From: Reinhold Graf, [212.204.115.14]
Subject: Re: Gasblasen kein Thema - das ist ein Holzweg

Hallo Roland,

ich kann dem durchaus folgen, die angegebenen Werte klingen schlüssig. Jedoch, Du schreibst es selbst, es muss alles luftdicht angezogen werden ....

Aus konstruktiver verantwortlicher Sicht kann ich jedoch nicht so konstruieren, als würde dieser Fall "Luft ziehen" einfach nicht eintreten. Ich sehe hier genau das Problem verantwortlichen Handelns. (bitte nicht persönlich nehmen).

Was ist denn nun, wenn halt doch mal durch eine Undichtigkeit Luft reinkommt, oder die besagten Gasblasen doch entstehen, und bei 100 km/h beim Überholen auf der Landstrasse dann der Motor abstirbt oder wie in einem Forum geschrieben "ein Ruck durch den Wagen geht". Wir glauben immer, das sowas nur den anderen passiert.

Ich halte dieses Experimentieren, wie wir es im Forum praktizieren für ungemein wichtig, wir sollten aber auch vorsichtig sein.

In Kaprun war es so ein blöder Heizlüfter. Nicht nur dass der kaputtging, sondern dass auch noch zeitgleich Öl aus einem ganz anderen System ausläuft und dann genau über diesen Lüfter ....

Peugeot schreibt in seinem 505 Werkstatthandbuch (fast) wörtlich: "Gasblasenbildung (incl. Luft) ist bei höheren Drehzahlen normal".

Den Schadensersatzprozess verlierst Du, unterstellt man findet die Ursache. Und bei Todesfällen wird Dein Wagen auseinandergenommen. Ich habe hier solche Berichte.

Kurz und gut: ich bin dafür, dass wir alle im Forum unseren Gehirnschmalz für eine Lösung des Entlüftungsproblems bei nur einer Zulaufleitung aufwenden. Das problem hat nämlich jeder irgendwie. Wie geschrieben, ein Ansatz scheint mir der Weg des "Heilzölentlüfters" zu sein, auf den mich Ralf Hofmann dieses Forums brachte. Für den Auto-Hersteller stellt sich das Problem so nicht, da eine Rücklaufleitung allemal günstiger ist als eine Entlüftungseinrichtung, von dem Platzverbrauch derselben mal ganz abgesehen.

Eine konstruktiv saubere Entlüftungseinrichtung ist verantwortbar.

Es bliebe noch die Frage, ob eine solche Entlüftungseinrichtung Gegenstand der StVzO im Sinne einer ABE ist. Da habe ich leider kein Wissen oder Literatur.

Wer kann helfen?

Danke und Grüsse.

Reinhold Graf.







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